Einschränkung des Opting-Out
Mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes zur Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses per 1. Januar 2025 wurden die Vorschriften zum Verzicht auf eine Revisionsstelle (Opting-out) verschärft. Lesen Sie hier weiter...
15
1994
400
Mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes zur Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses per 1. Januar 2025 wurden die Vorschriften zum Verzicht auf eine Revisionsstelle (Opting-out) verschärft. Lesen Sie hier weiter...
Steuerliche Neubewertung von Immobilien im Kanton Zürich Lesen Sie hier weiter...
Mit dem neuen Aktienrecht, welches per 01.01.2023 mit einer 2-jährigen Übergangsfrist in Kraft getreten ist, müssen Statuten, welche nicht den Vorschriften des neuen Aktienrechts entsprechen, bis Ende 2024 durch die Generalversammlung neu beschlossen werden. Lesen Sie hier weiter...
Bei der Veräusserung von Immobilien im Privatvermögen und je nach Kanton auch bei Immobilien im Geschäftsvermögen wird der erzielte Gewinn gemäss Art. 12 StHG mit einer Grundstücksgewinnsteuer belastet. Lesen Sie hier weiter...
Adresse: Oberlandstrasse 98, 8610 Uster
In Google Maps öffnen
Telefon: 044 905 89 89
Email: info@hit-treuhand.ch