Neues Aktienrecht - Anpassung der Statuten
Mit dem neuen Aktienrecht, welches per 01.01.2023 mit einer 2-jährigen Übergangsfrist in Kraft getreten ist, müssen Statuten, welche nicht den Vorschriften des neuen Aktienrechts entsprechen, bis Ende 2024 durch die Generalversammlung neu beschlossen werden. Lesen Sie hier weiter...