Grundstückgewinnsteuer

Excel-Berechnungstool

Typ Dokument Beschreibung

Excelformular GstGewSteuer

Berechnet die Grundstückgewinnsteuer für alle Gemeinden im Kt. Zürich

Steuerpflicht

Sowohl natürliche wie auch juristische Personen bezahlen bei der Veräusserung von Grundstücken im Kanton Zürich eine Grundstückgewinnsteuer.

Bei juristischen Personen unterliegt der Gewinn des Grunstückverkaufs dann nicht nochmals der ordentlichen Reingewinnsteuer bei der Staats- und Gemeindesteuern. Direkt in der Steuererklärung kann eine Korrektur angebracht werden. Bei der Direkten Bundessteuer hingegen fällt der Gewinn in die ordentliche Besteuerung.

Wird die Mehrheit der Aktien an einer Immobilien-Gesellschaft auf einen neuen Eigentümer übertragen, gilt diese Transaktion als wirtschaftliche Handänderung und löst ebenso die Besteuerung des Grundstückgewinn wie bei einem Veräusserungsgeschäft der Liegenschaft selbst aus.

Aufschub

Die Besteuerung kann aufgeschoben werden bei Eigentumswechsel durch Erbgang, Erbvorbezug oder Schenkung, bei Handänderungen unter Ehegatten im Zusammenhang mit dem Güterrecht sowie zur Abgeltung ausserordentlicher Beiträge eines Ehegatten an den Unterhalt der Familie und scheidungsrechtlicher Ansprüche. Weiter Informationen entnehmen Sie dem Kreisschreiben der Finanzdirektion.

Ebenfalls aufgeschoben wird die Grundstückgewinnsteuer bei Landumlegungen und Unternehmensumstrukturierungen sowie beim Verkauf einer dauernd selbst genutzten Liegenschaft, sofern der Erlös innert zwei Jahren in ein gleich genutztes Ersatzgrundstück in der Schweiz investiert wird.

Berechnung der Grundstückgewinnsteuer

Mit unserer Excel-Tabelle können Sie die Grundstückgewinnsteuer für die Gemeinden im Kanton Zürich selber berechnen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.