Stockwerkeigentum

Für Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften und Miteigentümer-Gemeinschaften übernehmen wir Verwaltungsmandate gemäss dem Pflichtenheft vom SVIT oder im Umfang gemäss Kundenwunsch:

  • Führen Eigentümer-Versammlungen
  • Buchführung und Kostenverteilung
  • Kreditoren-Zahlungen
  • Kontrolle Einzahlungen Eigentümer-Akonti
  • Bewirtschaftung (Organisation Unterhalt und Ordnung)

Miteigentumsverwaltungen

Gerne verwalten wir für Sie im gleichen Umfang auch besondere Fälle, wie z.B.

  • Verwaltung von Privatstrasse, Privatwegen und Flurwegen
  • Verwaltung von technischen Anlagen

Mietliegenschaften

Auch mit der Vollverwaltung Ihrer Mietliegenschaft dürfen Sie uns gerne betrauen. Den Umfang der Verwaltung bestimmen Sie selbst, im Normalfall wird folgendes mit eingeschlossen:

  • Liegenschaftsbewirtschaftung
  • Führen Liegenschaftsbuchhaltung
  • Zahlungen und Mietzins-Inkasso
  • Durchführen von Mietzanpassungen
  • Ausstellen von Mietverträgen
  • Erstellung von Heiz- und Nebenkosten-Abrechnungen
  • Vertretung vor der Schlichtungsstelle
  • Mithilfe bei Grosssanierungen, damit zusammenhängende Mietzins-Erhöhungen und temporäre Mietzinsanpassungen

Bauprojekten

Wir unterstützen Sie bei Ihren Bauvorhaben in Fragen der Finanzierungen, Grundbuchverträgen, Organisation und der Berechnung von Erstmietzinsen.