Saläradministration

Wir erstellen die monatlichen Lohnabrechnungen aus Monatslöhnen, Stundelöhnen und anderen variablen Gehaltsansprüchen. Die korrekten Sozialversicherungsbeiträge werden in Abzug gebracht. Bei Bedarf wird auf der Lohnabrechnung auch der Saldo der Überzeit und des Ferienguthabens ausgewiesen. Wir prüfen die Gesamtarbeitsverträge, wenn solche gegeben sind, und sorgen mit Ihnen zusammen, dass alle wichtigen Positionen entsprechend auf den Lohnabrechnungen, Lohnausweisen etc. ausgewiesen werden.

Die Abrechnung gegenüber den Sozialbehörden wie die Quellensteuer veranlassen wir für Sie termingerecht.

Beratung

Gerne beraten wir Sie in folgenden Fragen:

- Beratung bei Mitarbeiter-Anstellungen

- Erstellen von Arbeitsverträgen, rechtliche Fragen

- Mithilfe bei Rekrutierungsprozessen

- Beratung und Evaluation einer massgeschneiderten Versicherungslösung

Quellensteuer

Die korrekte Berechnung der Quellensteuer-Abzüge ist kein leichtes Unterfangen und wird of unterschätzt. Mit unserem Web-Service werden Sie bei der unterstützt und geleitet beim Bestimmen des satzbestimmenden Einkommens. Zudem reduzieren Sie das Risiko, versehentlich die falsche Spalte aus den unübersichtlichen Tarifblättern herauszupicken.

Link zur Steuerberechnung.

Die meisten Kantone berechnen die Quellensteuer nach dem Monatsmodell. Die Ausnahmen sind Freiburg, Genf, Tessin, Wallis und Waadt, welche das Jahresmodell anwenden.