Neues Aktienrecht - Anpassung der Statuten
von Remo Keist (Kommentare: 0)
Mit dem neuen Aktienrecht, welches per 01.01.2023 mit einer 2-jährigen Übergangsfrist in Kraft getreten ist, müssen Statuten, welche nicht den Vorschriften des neuen Aktienrechts entsprechen, bis Ende 2024 durch die Generalversammlung neu beschlossen werden. Rechtswidrige Statutenbestimmungen werden nach der Übergangsfrist automatisch ausser Kraft gesetzt.
Wir empfehlen Ihnen die Statuten auf ihre Gesetzeskonformität generell zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Gerne stehen wir Ihnen bei dieser Aufgabe mit unserem Wissen zur Seite.