Neues Aktienrecht - Anpassung der Statuten
von Remo Keist (Kommentare: 0)
Mit dem neuen Aktienrecht, welches per 01.01.2023 mit einer 2-jährigen Übergangsfrist in Kraft getreten ist, müssen Statuten, welche nicht den Vorschriften des neuen Aktienrechts entsprechen, bis Ende 2024 durch die Generalversammlung neu beschlossen werden. Rechtswidrige Statutenbestimmungen werden nach der Übergangsfrist automatisch ausser Kraft gesetzt.
Einige, beispielsweise die Schaffung eines Kapitalbandes oder die Durchführung einer virtuellen Generalversammlung, müssen neu in den Statuten festgehalten werden. Andere bisher zwingend notwendige Statuteninhalte wie die Einberufung der Generalversammlung und das Stimmrecht der Aktionäre, oder das Nennen der Organe für die Verwaltung müssen nicht mehr zwingend in den Statuten genannt werden, da nun dies direkt aus dem Gesetz hervorgeht.
Wir empfehlen Ihnen die Statuten auf ihre Gesetzeskonformität generell zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Gerne stehen wir Ihnen bei dieser Aufgabe mit unserem Wissen zur Seite.