MWST Anpassungen per 01.01.2024

von Remo Keist (Kommentare: 0)

Neue Mehrwertsteuersätze ab 01.01.2024

Normalsteuersatz                 8.1%

Reduzierter Satz                   2.6%

Sondersatz Beherbergung   3.8%

Handhabung mit Teilrechnungen

Empfohlen wird Aufträge per Ende 2023 in Teilrechnungen korrekt abzugrenzen. Dies betrifft vor allem die angefangenen Arbeiten. Werden Leistungen, aufgrund des Zeitraums ihrer Erbringung sowohl mit den bisherigen als auch mit den neuen Steuersätzen in einer Rechnung abgerechnet, sind die Leistungen klar mit, bspw. Angabe der Zeitraums, zu differenzieren, unter Berücksichtigung des darauf entfallenden Beitragsanteils. Wird dies nicht getrennt ausgewiesen, so ist auf der gesamten in Rechnung gestellten Leistung der neue Beitragssatz abzurechnen.

Abrechnungsformulare

Erstmalig können die neuen Beitragssätze ab dem Abrechnungsformular für das 3. Quartal 2023 deklariert werden, oder bei der Abrechnung nach Saldosteuersatz-Methode in der Abrechnung des 2. Semester 2023.

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