Kapitalauszahlungsbesteuerung

von Peter Hegelbach (Kommentare: 0)

Ab dem 1. Januar 2022 wird die Steuer auf ausbezahlten Kapitalleistungen (aus der zweiten oder dritten Säule) massiv günstiger. Künftig wird ein sog. Rentenumwandlungssatz von 5% statt bisher 10% verwendet. Wir empfehlen, wenn möglich für die Auszahlung von Leistungen das Stichdatum 1.1.2022 abzuwarten.

Die Senkung wirkt sich aber nur bei grossen Leistungen aus.

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