MWST Anpassungen per 01.01.2024
Änderungen mit Wirkung ab 01.01.2021 im Bereich der Sozialversicherungen und Steuern Lesen Sie hier weiter...
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Änderungen mit Wirkung ab 01.01.2021 im Bereich der Sozialversicherungen und Steuern Lesen Sie hier weiter...
Ab dem 1. Januar 2022 wird die Steuer auf ausbezahlten Kapitalleistungen (aus der zweiten oder dritten Säule) massiv günstiger. Künftig wird ein sog. Rentenumwandlungssatz von 5% statt bisher 10% verwendet. Wir empfehlen, wenn möglich für die Auszahlung von Leistungen das Stichdatum 1.1.2022 abzuwarten.
Die Senkung wirkt sich aber nur bei grossen Leistungen aus.
Bei der Veräusserung von Immobilien im Privatvermögen und je nach Kanton auch bei Immobilien im Geschäftsvermögen wird der erzielte Gewinn gemäss Art. 12 StHG mit einer Grundstücksgewinnsteuer belastet. Lesen Sie hier weiter...
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